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Die rund 21.000 Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk erhalten seit dem 01.05.2016 einen höheren Mindestlohn. Er steigt um 20 Cent auf 10,70 Euro pro Stunde. Die nächste Anhebung ist nach Angaben der Bundesregierung ein Jahr später fällig – auf dann elf Euro.
Aktuell profitieren 16 Branchen von Mindestlöhnen
Der Mindestlohn für das Gerüstbauhandwerk gilt auch für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden. In Deutschland gilt seit 01.01.2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Stunde. Mindestlöhne unterhalb dieser Lohnuntergrenze sind bis 31.12.2016 erlaubt. Aktuell gelten in 16 Branchen Mindestlöhne.
Sandro WULF
Rechtsanwalt & Fachanwalt f. Arbeitsrecht
in Stendal und Magdeburg

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