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Das Sozialgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 15.04.2009, Az.: S 16 AS 907/09 ER, entschieden, dass die staatliche Umweltprämie bei der Verschrottung von Pkws bei einem Hilfebedürftigen, welcher Hartz IV erhält, nicht anzurechnen ist. Nach den Ausführungen des erkennenden Gerichtes handelt es sich bei der sogenannten Abwrackprämie um ein zweckgebundenes Einkommen – vergleichbar mit der staatlichen Eigenheimzulage – welches bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II – Leistungen nicht zu berücksichtigen ist.
Allerdings hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 03.07.2009, Az.: L 20 B 59/09, anders entschieden.
Es bleibt daher bei dieser Thematik die weitere Entwicklung der Rechtssprechung abzuwarten.

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