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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 05.06.2018 – C-210/16 entschieden, dass Betreiber von Facebook-Seiten für Facebooks (potentielle) Datenschutzverstöße mithaften.

Die Haftung hat der EuGH dabei schon aus dem bloßen Anlegen einer Facebook-Seite abgeleitet. Schon darin liege, so die Richter, eine die (Mit-)Verantwortlichkeit begründende Entscheidung über die „Mittel und Zwecke“ der Datenverarbeitung. Dies ergebe sich insbesondere daraus, dass ohne die Eröffnung der Seite eine Datenverarbeitung durch Facebook erst gar nicht erfolgen könne. Außerdem würden der Betreiber der Seite und Facebook jedenfalls insoweit gemeinsame Interessen verfolgen, wie sie mittels der gewonnenen Nutzerdaten beispielsweise gezieltere Werbeanzeigen schalten könnten.

Müssen Sie nach dem Urteil nun Ihre Facebook-Seiten abschalten?

Es zwar vielfach zu lesen und zu hören, dass dies die einzig rechtskonforme Lösung sein soll. Wir halten dies jedoch nicht für zutreffend.

Nach dem Urteil des EuGH steht nämlich noch überhaupt nicht fest, ob und inwieweit Facebook tatsächlich Datenschutzverstöße begeht.

Es wird daher davon auszugehen sein, dass die Datenschutzbehörden zunächst die gerichtliche Entscheidung dazu abwarten werden. Auch für Abmahner ist die Rechtslage aus diesem Grund noch unsicher. Nach unserer Einschätzung ist die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung daher zwar gestiegen, aber nach wie vor eher gering.

Wer es noch nicht schön längst getan hat, dem empfehlen wir eine Datenschutzerklärung in die Facebook-Seite zu integrieren, in der über die Datenverarbeitung informiert wird. Außerdem sollte der Betrieb der Seite auch im Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO aufgenommen werden. Dabei dürfte es angemessen und ausreichend sein, wenn nur über den eigenen Beitrag an der gemeinsamen Datenverarbeitung aufgeklärt wird.

Sie haben Fragen dazu und benötigen weitere Unterstützung? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gern!

 

für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Lars Hänig-Werner
Rechtsanwalt

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