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	<title>Rechtsanwaltskanzlei Wulf &#38; Collegen &#187; Bußgeldrecht</title>
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		<title>Haftung des Radfahrers</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 12:15:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Fahrrad auf einem Gehweg kann es auch zu einer Haftung des Radlers kommen. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hannover, Az.: 562 C 13120/10, muss auch ein Radfahrer sich an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. In dem zu entscheidenden Fall fuhr ein Kfz aus einer Hofeinfahrt in Richtung Straße und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Fahrrad auf einem Gehweg kann es auch zu einer Haftung des Radlers kommen. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hannover, Az.: 562 C 13120/10, muss auch ein Radfahrer sich an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. In dem zu entscheidenden Fall fuhr ein Kfz aus einer Hofeinfahrt in Richtung Straße und musste dabei einen Gehweg überqueren. Dort kollidierte er mit einem Radfahrer, welcher auf dem Gehweg unterwegs war. Da der Fahrradfahrer unerlaubt und zu schnell auf dem Gehweg gefahren ist, erhielt der Pkw-Führer von dem Radler Schadensersatz für die Beschädigungen an seinem Kfz.<br />
Aus dieser Entscheidung folgt, dass auch Radfahrer sich grundsätzlich an die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu halten haben und bei vorschriftswidrigem Handeln Schadensersatz zu leisten ist, wenn es zu Unfällen mit anderen Pkws, Fußgängern oder Radfahrern gekommen ist.</p>
<p>Rechtsanwalt Hendrik Lippmann<br />
Fachanwalt für Familienrecht</p>
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		<title>Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Jul 2009 05:39:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeldrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gegen vorgeworfene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verteidigen sich die Betroffenen häufig mit...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen vorgeworfene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verteidigen sich die Betroffenen häufig mit der Behauptung, eine andere Person habe das Fahrzeug geführt. Stellt sich die Unrichtigkeit dieser Behauptung heraus, fragt es sich, ob der Tatbestand der falschen Verdächtigung und somit eine Straftat verwirklicht ist. Die scheinbar gefestigte der Verteidigung der Betroffenen Vorrang einräumenden Rechtsprechung dazu wird zunehmend kritisch hinterfragt. </p>
<p>Insoweit gibt es unterschiedliche Auffassungen dazu, so dass von den Rechtsanwälten vom Bundesgerichtshof ein klärendes Wort für notwendig erachtet wird. Danach sollte mit der Schutzbehauptung bis zur abschließenden Klärung vorsichtig umgegangen werden. In jedem Einzelfall sollte geprüft werden, wie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. bei vorgeworfenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verteidigt wird.</p>
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