Unfallschadenregulierung/Versicherer hat keinen Anspruch
Aug 11th, 2011 | By Sandro Wulf | Category: Strassenverkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, ZivilrechtIm Rahmen der Regulierung eines Kfz-Haftpflichtschaden besteht für den Geschädigten nicht die Pflicht, der gegnerischen Versicherung das Originalgutachten mit Bildmaterial zu übersenden. Ausreichend ist, die Unterlagen per E-Mail zu übersenden (LG Dresden 30.03.2011). Rechtsanwalt Sandro Wulf




