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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hat kürzlich gezeigt, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht nur ein Papiertiger ist, sondern deren Einhaltung auch aktiv kontrolliert wird und Bußgelder verhängt werden.

Was war passiert?

Der Datenschützer hatte festgestellt, dass ein Mann aus Merseburg zwischen Juli und September 2018 mehrfach E-Mails verschickt hatte. Es handelte sich dabei um Beschwerden, Stellungnahmen, Verunglimpfungen aber auch Strafanzeigen gegen Vertreter aus Wirtschaft, Presse, Kommunal- und Landespolitik.
Beim Versand der E-Mails hatte der Mann jeweils einen so genannten „offenen Verteiler“ genutzt. Dadurch konnte jeder der Empfänger erkennen, an welche anderen Adressen die E-Mail noch gegangen war. In den E-Mail-Verteilern waren dabei zwischen knapp 130 und 190 personenbezogene E-Mail-Adressen zu erkennen. Zum Teil waren die E-Mails an bis zu 1.600 Empfänger gerichtet.

Wegen der Verwendung des offenen Verteilers verhängte der Datenschutzbeauftragte daraufhin ein Bußgeld in Höhe 2.000,00 €.

Was bedeutet das für Sie?

Beim Versand von E-Mails stehen Sie als Unternehmer zunehmend nicht mehr nur vor dem wettbewerbsrechtlichen Problem der nur eingeschränkten Zulässigkeit von E-Mail-Werbung. Auch der Versand selbst stellt sich immer mehr als Herausforderung dar. Die Anforderungen aus dem Datenschutz rücken dabei mehr und mehr in den Blickpunkt. Hier können und müssen Sie durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen Vorsorge treffen.
Auch Verbraucher werden sich nicht ausnahmslos auf das so genannte „Haushaltsprivileg“ berufen können. Um einen effektiven Schutz durch die DSGVO zu erreichen, wird zu erwarten sein, dass die Behörden diese Ausnahme künftig eng auslegen. Sie haben Fragen zum rechtskonformen Versand von E-Mails?

Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gern!

für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Lars Hänig-Werner
Rechtsanwalt

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