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Der Bundestag hat das Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit am 07.11.2014 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dies berichtet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Neuregelungen sollen die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeit erleichtern und die Elternzeit flexibler gestalten. Das Gesetz tritt zum 01.01.2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 01.07.2015.
Beseitigung finanzieller Nachteile bei Teilzeitarbeit

Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon in dieser Zeit in Teilzeit wieder in ihren Beruf ein, verloren sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruchs. Das ändere sich mit dem ElterngeldPlus, erläutert das Ministerium. Künftig sei es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat werde zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit lohne sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job. Ergänzend gebe es einen Partnerschaftsbonus: Teilten sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiteten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhielten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Alleinerziehende könnten das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. In Zukunft werde für alleinerziehende Eltern an den steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b EStG angeknüpft, damit sie von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können.
Flexiblere Elternzeit
Auch die Elternzeit werde deutlich flexibler. Wie bisher sollen Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen können. Künftig sollen zudem 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden können. Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten werde das Gesetz klarer gefasst. Es gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert gewesen seien. Eltern von Mehrlingen hätten künftig einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhielten einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung solle zum 01.01.2015 in Kraft treten.
Umfrage: Großteil der Eltern dafür
Das ElterngeldPlus sei ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit, sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig (SPD). Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitierten von der Neuregelung. Der Bedarf bestehe: Laut einer Allensbach-Umfrage befürworteten 58% der Eltern das ElterngeldPlus. Bei den Eltern mit Kindern unter 3 Jahren seien es sogar 67%.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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