Baurecht

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Rechtsanwalt Sandro Wulf

Das Baurecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.
Auch hier findet eine Unterscheidung statt in:

privates Baurecht

Rechtsnormen des Zivilrechts, die für die Verträge gelten, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden.

  • Architektenvertrag
  • Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.

öffentliches Baurechts

Alle Teile des öffentlichen Rechts, die auch das Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht – Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln Bauordnungsrecht – Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften