Baurecht
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Rechtsanwalt Sandro Wulf
Das Baurecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.
Auch hier findet eine Unterscheidung statt in:
privates Baurecht
Rechtsnormen des Zivilrechts, die für die Verträge gelten, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden.
- Architektenvertrag
- Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.
öffentliches Baurechts
Alle Teile des öffentlichen Rechts, die auch das Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht – Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln Bauordnungsrecht – Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften




