Bußgeldrecht

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Rechtsanwalt Hendrik Lippmann

Das Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht ist ähnlich dem Strafrecht ein
selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts.
Hier ist zu unterscheiden in:

Vorschriften über das Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie über die Verjährung und Grundlagen der Ahndung, geregelt im Ordnungswidirgkeitengesetz (OWiG) und den materiellen Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen.

Diese sind in zahlreichen gesetzlichen Regelungen normiert. Erheblich praxisrelevant sinddie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, geregelt im Straßenverkehrsgesetz (StVG),in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog hinsichtlich der Rechtsfolgen.

Verkehrsverstöße führen zu zeitaufwendigen Auseinandersetzungen mit den Behörden, der Polizei und den Gerichten mit weitreichenden Konsequenzen wie Arbeitsplatzverlust durch Führerscheinentzug. Zur Rechtsverteidigung sind umfangreiche Kenntnisse der komplexen Rechtsmaterie und der technischen Details der standardisierten (elektronischen) Messverfahren unabdingbar.

Für die Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Hendrik Lippmann