Strafrecht

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Rechtsanwalt Hendrik Lippmann

Das Strafrecht ist ein selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich vor allem in zwei Hauptzweige gliedert: formelles Strafrecht ist vor allem Strafverfahrensrecht materielles Strafrecht ist das Kernstrafrecht (Rechtsquelle: Strafgesetzbuch) und zahlreiche nebengesetzliche Bestimmungen. Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen.

für die Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Hendrik Lippmann