Familien- und Scheidungsrecht
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Rechtsanwalt Hendrik Lippmann
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen einer Ehe sowie dessen Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe, das eheliche Güterrecht und die Scheidung und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt undVersorgungsausgleich geregelt. Auchüber den rechtliche Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.
Weiterhin enthält es Vorschriften über dieAbstammung und die wechselseitigeUnterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, über die Adoption und die Eingetragene Lebenspartnerschaft.Das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslanges Institut, dessen besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod, durch Scheidung oder durch Aufhebung beendet werden. Die Scheidung oder die Aufhebung muss durch richterliches Urteil erfolgen.




