Miet- und Pachtrecht

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Rechtsanwalt Sandro Wulf

  
Das Mietrecht ist ein Sonderrecht zwischen Vermieter und Mieter. Es beinhaltet  das Wohnraum- und das Gewerberaummietrecht.
In erster Linie wird es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wegen der rechtlich engen Verbindung wird im allgemeinen auch das Pachtrecht (mit Ausnahme des Landpachtrechts) einbezogen.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Mietvertrag
  • Kündigung
  • Zeit- oder Staffelmietverträge
  • Nachvermietungsprobleme
  • Mieterhöhung
  • Betriebskosten
  • Untervermietung
  • Schönheitsreparaturen
  • Tierhaltung
  • Mängelbeseitigung
  • Mietminderung
  • Kaution, usw.