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	<title>Rechtsanwaltskanzlei Wulf &#38; Collegen</title>
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		<title>Abzugsfähigkeit von Prozesskosten: Nichtanwendungserlass des BMF</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 10:57:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium reagiert mit einem Nichtanwendungserlass auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom vergangenen Jahr, wonach Zivilprozesskosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können (Urteil vom 12. Mai 2011, Az. VI R 42/10). Begründet wird dies damit, dass nach langjähriger Rechtsprechung des BFH Prozesskosten nicht zwangsläufig erwüchsen und damit nicht als außergewöhnliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesfinanzministerium reagiert mit einem Nichtanwendungserlass auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom vergangenen Jahr, wonach Zivilprozesskosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können (Urteil vom 12. Mai 2011, Az. VI R 42/10).<br />
Begründet wird dies damit, dass nach langjähriger Rechtsprechung des BFH Prozesskosten nicht zwangsläufig erwüchsen und damit nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden könnten. Die neue Entscheidung des BFH betreffe eine Vielzahl von Fällen, außerdem fehle es der Finanzverwaltung an Instrumenten, um die Erfolgsaussichten einer Klage beurteilen zu können. Daher sei die Entscheidung über den Einzelfall hinaus unanwendbar. Das BMF kündigt außerdem an, dass möglicherweise eine gesetzliche Änderung des § 33 EStG anstehe. Es bleibt abzuwarten, wie diese aussehen wird. Betroffene, die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen, müssen damit rechnen, dass die Finanzämter trotz des Urteils des BFH die Anerkennung verweigern. Ein Abzug von Verfahrenskosten kommt somit nach wie vor nur in den Ausnahmefällen in Betracht, in denen ein Rechtsstreit existenzielle Bedeutung für den Steuerpflichtigen habe und dieser ohne Prozess Gefahr laufe, seine Existenzgrundlage zu verlieren.</p>
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		<title>BGH zur Kündigung eines in der DDR abgeschlossenen Überlassungsvertrages an eine Garagengemeinschaft</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 10:55:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[(Az. XII ZR 210/09]]></category>
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		<description><![CDATA[In seinem Urteil vom 23. November 2011 (Az. XII ZR 210/09; zur Veröffentlichung in der DWW vorgesehen) hat der BGH entschieden, dass für eine Garagengemeinschaft nach § 266 des Zivilgesetzbuches der DDR (ZGB-DDR) die Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung finden. Für eine Kündigung eines Überlassungsvertrages genügt es somit, wenn sich aus der Kündigung entnehmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In seinem Urteil vom 23. November 2011 (Az. XII ZR 210/09; zur Veröffentlichung in der DWW vorgesehen) hat der BGH entschieden, dass für eine Garagengemeinschaft nach § 266 des Zivilgesetzbuches der DDR (ZGB-DDR) die Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung finden. Für eine Kündigung eines Überlassungsvertrages genügt es somit, wenn sich aus der Kündigung entnehmen lässt, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft gekündigt werden soll und die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugegangen ist. Dies gilt auch dann, wenn den Gesellschaftern die Vertretungsbefugnis gemeinschaftlich zusteht.</p>
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		<title>Ausgleichsansprüche in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 10:22:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ausgleichsansprüche in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind zu verneinen, wenn die Zuwendungen im Rahmen der übli-chen Lebenshaltung der Familie liegen. Dies gilt auch dann, wenn dadurch beim anderen Partner Vermögen gebildet wurde. Das OLG Bremen hatte mit Urteil vom 09.06.2011 – Az.: 5 U 50/10 – dar-über zu entscheiden, ob in einer nichtehelichen Beziehung Aus-gleichsansprüche bestehen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-full wp-image-88" title="fr" src="http://www.kanzlei-wulf.de/wp-content/uploads/2009/06/fr.gif" alt="" width="132" height="150" />Ausgleichsansprüche in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind zu verneinen, wenn die Zuwendungen im Rahmen der übli-chen Lebenshaltung der Familie liegen. Dies gilt auch dann, wenn dadurch beim anderen Partner Vermögen gebildet wurde. Das OLG Bremen hatte mit Urteil vom 09.06.2011 – Az.: 5 U 50/10 – dar-über zu entscheiden, ob in einer nichtehelichen Beziehung Aus-gleichsansprüche bestehen, wenn der Lebenspartner Darlehensraten für den Lebensgefährten leistet und anschließend die Beziehung beendet wird.<br />
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bestand in dem zu entschei-denden Fall seit 1995; 1996 wurde ein gemeinsames Kind geboren. Die Frau hat 1996 ein Haus käuflich erworben und wurde als Al-leineigentümerin im Grundbuch eingetragen. Dieses Eigenheim haben beide Partner gemeinsam renoviert und ausgebaut. Die Ra-ten, welche für die Finanzierung des Grundbesitzes aufgenommen wurden, hat ausschließlich der Mann gezahlt. Dieser war Haupt-verdiener in der Lebensgemeinschaft.<br />
Nach Beendigung der Beziehung hat das OLG Bremen eine Rück-forderung der Zuwendungen, hier der Darlehensraten abgelehnt. Während des Zusammenlebens erbrachte persönliche und wirt-schaftliche Leistungen sind grundsätzlich nicht gegeneinander auf-rechenbar. Daran ändert auch nichts, dass der Mann als Hauptver-diener den Kredit alleine bedient hatte. Die Zahlung der Darlehens-raten ermöglichte, nach der Auffassung der OLG Bremen, erst das Zusammenleben mit dem gemeinsamen Kind in der von den Part-nern vereinbarten Form (hier nichteheliche Lebensgemeinschaft). Insoweit wurde die Zahlung der Darlehensraten nicht mit dem Zweck geleistet, das Vermögen der Frau zu mehren; vielmehr han-delt es sich um einen Beitrag, um das gemeinsame Leben verwirk-lichen zu können. Insbesondere sei der Mann auch nicht schlechter gestellt, da er anderenfalls eine Mietwohnung hätte bezahlen müs-sen.<br />
Im Ergebnis dieser Entscheidung ist daher nichtehelichen Lebens-gemeinschaften, welche beabsichtigen erhebliche Investitionen zu tätigen, eine vertragliche Regelung für den Trennungsfall zu emp-fehlen. Mögliche Erstattungsansprüche können dann sichergestellt werden.<br />
Rechtsanwalt Hendrik Lippmann<br />
Fachanwalt für Familienrecht</p>
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		<title>Jan Steinmetz stellt sich vor</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Jan 2012 04:30:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ankündigungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Jan Steinmetz (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) verstärkt ab dem 01.01.2012 die Rechts- und Fachanwälte in der Kanzlei Wulf &#38; Collegen. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt/Oder und Berlin, wo er auch einige Semester Fremdsprachliches Rechtsstudium (Englisches Recht) absolvierte, war er seit November 2002 in der Kanzlei Kinszorra in Tangerhütte als Rechtsanwalt angestellt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Jan Steinmetz (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)</p>
<p>verstärkt ab dem 01.01.2012 die Rechts- und Fachanwälte in der Kanzlei Wulf &amp; Collegen. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt/Oder und Berlin, wo er auch einige Semester Fremdsprachliches Rechtsstudium (Englisches Recht) absolvierte, war er seit November 2002 in der Kanzlei Kinszorra in Tangerhütte als Rechtsanwalt angestellt. Seit Mai 2010 ist er als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugelassen. Schwerpunkte seiner nun schon neunjährigen anwaltlichen Tätigkeit bilden das Insolvenz-, Arbeits- sowie Immobilienrecht (Miet- und Wohnungseigentumsrecht). Weitere Interessenschwerpunkte liegen im Baurecht und Verkehrsrecht (Unfallregulierung und Verkehrsstrafrecht sowie Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten). Herr Rechtsanwalt Steinmetz ist Mitglied des Vorstandes der Altmärkischen Anwaltsvereinigung e.V. (Kassenwart).</p>
<p>Rechtsanwalt Jan Steinmetz</p>
<ul>
<li>geboren am 24.10.1974 in Gardelegen/Sachsen-Anhalt</li>
<li>1993 Abitur in Beetzendorf/Sachsen-Anhalt</li>
<li>Wintersemester 1993 – Wintersemester 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität &#8220;Viadrina&#8221; Frankfurt/Oder</li>
<li>ab Sommersemester 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt- Universität Berlin</li>
<li>Hauptfächer: Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht</li>
<li>Nebenfächer: Insolvenzrecht und Erbrecht</li>
<li>Zusatzfächer: Fremdsprachliches Rechtsstudium</li>
<li>1999 erste juristische Staatsprüfung in Berlin</li>
<li>2000 bis 2002 Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin</li>
<li>2002 zweite juristische Staatsprüfung in Berlin</li>
<li>2002 bis Dezember 2011 Rechtsanwalt in der Kanzlei Kinszorra Tangerhütte</li>
<li>2009 Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert</li>
<li>Seit 01.01.2012 Rechtsanwalt in der Kanzlei Wulf &amp; Collegen</li>
</ul>
<p>Fachanwalt:</p>
<ul>
<li>Miet- und Wohnungseigentumsrecht</li>
</ul>
<p>Interessenschwerpunkte:</p>
<ul>
<li>Immobilienrecht</li>
<li>Miet- und Wohnungseigentumsrecht</li>
<li>Insolvenzrecht</li>
<li>Arbeitsrecht</li>
<li>Baurecht</li>
<li>Strafrecht</li>
<li>Bußgeldrecht</li>
</ul>
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		<title>Mindestlohn für Sicherheitsbranche</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 11:10:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
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		<description><![CDATA[In Sachsen-Anhalt gilt bei Vorliegen der Voraussetzung, Qualifikation des Mitarbeiters im Objektschutz und im separaten Wachdienst mit IHK-Abschluss, ein Mindestlohn von 7,45 €/Stunde mit Wirkung ab Dezember 2011 und ab dem März 2012 8,00 €/Stunde und ab dem 01.01.2012 8,60 €/Stunde.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Sachsen-Anhalt gilt bei Vorliegen der Voraussetzung, Qualifikation des Mitarbeiters im Objektschutz und im separaten Wachdienst mit IHK-Abschluss, ein Mindestlohn von 7,45 €/Stunde mit Wirkung ab Dezember 2011 und ab dem März 2012 8,00 €/Stunde und ab dem 01.01.2012 8,60 €/Stunde.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Haftung des Radfahrers</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 12:15:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Fahrrad auf einem Gehweg kann es auch zu einer Haftung des Radlers kommen. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hannover, Az.: 562 C 13120/10, muss auch ein Radfahrer sich an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. In dem zu entscheidenden Fall fuhr ein Kfz aus einer Hofeinfahrt in Richtung Straße und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Fahrrad auf einem Gehweg kann es auch zu einer Haftung des Radlers kommen. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hannover, Az.: 562 C 13120/10, muss auch ein Radfahrer sich an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. In dem zu entscheidenden Fall fuhr ein Kfz aus einer Hofeinfahrt in Richtung Straße und musste dabei einen Gehweg überqueren. Dort kollidierte er mit einem Radfahrer, welcher auf dem Gehweg unterwegs war. Da der Fahrradfahrer unerlaubt und zu schnell auf dem Gehweg gefahren ist, erhielt der Pkw-Führer von dem Radler Schadensersatz für die Beschädigungen an seinem Kfz.<br />
Aus dieser Entscheidung folgt, dass auch Radfahrer sich grundsätzlich an die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu halten haben und bei vorschriftswidrigem Handeln Schadensersatz zu leisten ist, wenn es zu Unfällen mit anderen Pkws, Fußgängern oder Radfahrern gekommen ist.</p>
<p>Rechtsanwalt Hendrik Lippmann<br />
Fachanwalt für Familienrecht</p>
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		<title>Nebenkostenpauschale ist vom Mieter grundsätzlich zu akzeptieren/Kein Überprüfungsrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 12:07:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der BGH hat in einer Grundsatzentscheidung bekräftigt, dass der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Nebenkostenpauschale grundsätzlich hinzunehmen hat und kein Auskunfts- noch Überprüfungsrecht hat. Von diesem Grundsatz kann nur dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Ermäßigung der Betriebskosten vorliegen. Hintergrund der Entscheidung des BGH ist eine Klage eines kölner Mieters, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in einer Grundsatzentscheidung bekräftigt, dass der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Nebenkostenpauschale grundsätzlich hinzunehmen hat und kein Auskunfts- noch Überprüfungsrecht hat.</p>
<p>Von diesem Grundsatz kann nur dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Ermäßigung der Betriebskosten vorliegen.</p>
<p>Hintergrund der Entscheidung des BGH ist eine Klage eines kölner Mieters, die mit der Entscheidung des BGH abgewiesen wurde, worauf dieser Einsicht in die Unterlagen des Vermieters begehrte, um festzustellen, wie sich die Betriebskosten zusammensetzen.</p>
<p>Der BGH verwies darauf, dass, soweit bei Vertragsabschluss sich Mieter und Vermieter auf eine Pauschale einigen, sie auch an diese Einigung gebunden sind. Selbst einzelne Preissenkungen genügen nicht, damit dem Mieter ein Auskunftsanspruch, noch ein Anspruch auf Reduzierung der Pauschale zusteht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Sandro Wulf<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Ab 01.01.2012 &#8211; Onlinebesprechungsservice</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 08:04:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ankündigungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bieten Ihnen ab dem 01.01.2012 unsere neue Onlinebesprechung als neuen Service an. Wir möchten Ihnen damit ermöglichen, Ihre Terminplanung und Ihre Kosten zu optimieren. Sparen Sie sich die Anfahrt und damit Zeit für Ihren Arbeitsalltag auf und nutzen Sie die gesparte Zeit für Ihren Geschäftsalltag. Für unsere Onlinebesprechung benötigen Sie ausschließlich die reine Besprechungszeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir bieten Ihnen ab dem 01.01.2012 unsere neue Onlinebesprechung als neuen Service an. Wir möchten Ihnen damit ermöglichen, Ihre Terminplanung und Ihre Kosten zu optimieren. Sparen Sie sich die Anfahrt und damit Zeit für Ihren Arbeitsalltag auf und nutzen Sie die gesparte Zeit für Ihren Geschäftsalltag. Für unsere Onlinebesprechung benötigen Sie ausschließlich die reine Besprechungszeit und können die Besprechung von jedem beliebigen Ort beginnen. Sie benötigen lediglich einen Internetfähigen PC und ein Telefon. Testen Sie uns. . .</p>
<p>. . .  ab 01.01.2012!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir freuen uns auf Sie &#8211; Ihre Rechtsanwaltskanzlei Wulf &amp; Collegen</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Stellenangebot Rechtsanwaltsfachangestellte/r</title>
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		<pubDate>Sun, 09 Oct 2011 12:59:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ankündigungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Jobangebot]]></category>
		<category><![CDATA[offene Stelle]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[stendal]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir suchen zur Unterstützung unserer Kanzlei in Stendal eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/r. Wir bieten eine unbefristete Stelle. Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung als Refa, Kenntnisse im Umgang mit dem Anwaltsprogramm RA-Micro und Interesse an der Buchhaltung. Sie sollten Berufserfahrung und Spaß an der Arbeit haben. Wir freuen uns auf Ihre schriftlichen Bewerbungen an unsere Kanzleiadresse, gern auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir suchen zur Unterstützung unserer Kanzlei in Stendal eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/r.</p>
<p>Wir bieten eine unbefristete Stelle. Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung als Refa, Kenntnisse im Umgang mit dem Anwaltsprogramm RA-Micro und Interesse an der Buchhaltung. Sie sollten Berufserfahrung und Spaß an der Arbeit haben.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihre schriftlichen Bewerbungen an unsere Kanzleiadresse, gern auch per Mail auf <a href="mailto:sandro.wulf@kanzlei-wulf.de">sandro.wulf@kanzlei-wulf.de</a>.</p>
<p>Sandro Wulf<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Rechtsprechungsänderungen – Zivilprozesskosten &amp; Absetzbarkeit</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 11:46:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sandro Wulf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ankündigungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsprechungsänderungen – Zivilprozesskosten können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.05.2011 in den Leitsätzen entschieden, &#160; Zivilprozesskosten können Klägern wie Beklagten unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (Änderung der Rechtsprechung). &#160; Unausweislich sind derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsprechungsänderungen – Zivilprozesskosten können als außergewöhnliche<br />
Belastungen abgesetzt werden.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.05.2011 in den<br />
Leitsätzen entschieden,</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="1">
<li>Zivilprozesskosten können<br />
Klägern wie Beklagten unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus<br />
rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (Änderung der Rechtsprechung).</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Unausweislich sind<br />
derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung<br />
oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht<br />
mutwillig erscheint.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>Zivilprozesskosten sind<br />
jedoch nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen<br />
angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer<br />
Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu<br />
berücksichtigen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit kann nunmehr, unabhängig von dem Gegenstand des Zivilprozesses<br />
die Belastung durch die Beauftragung eines Anwalts, Gerichtskosten als auch<br />
Sachverständigenkosten bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastung<br />
berücksichtigt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwalt Sandro Wulf</p>
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