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Heute ein Beitrag aus dem Gerichtssaal zum Schmunzeln.
Wo früher Freier ein und aus gingen, hat die ehemalige Bordellbetreiberin heute ein großes Spielzimmer eingerichtet. Wickeltische, Platz zum Toben, alles kindgerecht, wie ihr Anwalt betont.
Seine Mandantin will in den Räumen, die vor etwas über einem Jahr noch ein privates Freudenhaus beherbergten, eine Kinderbetreuung einrichten – gegen den Willen der Stadtverwaltung im ostwestfälischen Bünde. Weil diese sich hartnäckig weigerte, die Genehmigung für die Tagesstätte zu erteilen, klagte die Frau. Am 08.01.2016 stellte das zuständige Verwaltungsgericht in Minden klar: Die Kinder können kommen. Die Sorge, die frühere Nutzung könne den Kleinen schaden, bezeichnete Richter Jürgen Diekmann als nicht nachvollziehbar. „Das sind Erwachsenengedanken. Dem Kind, das dort spielt, ist es doch egal, was da früher war.“
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
in Stendal und Magdeburg

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