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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor eingeleitet
Die Europäische Kommission hat wegen der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes auch auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen am 19.05.2015 beschlossen, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die Anwendung des Mindestlohngesetzes bewirke eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs, so die Kommission in einer Mitteilung vom selben Tag.
Kommission befürchtet Behinderung des Binnenmarktes

Die Kommission unterstützt zwar eigenen Angaben zufolge die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland. Sie meint aber, dass die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirke. Insbesondere die Anwendung der deutschen Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen lasse sich nicht rechtfertigen, weil dadurch unangemessene Verwaltungshürden geschaffen würden, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Nach Meinung der Kommission gibt es angemessenere Maßnahmen, die zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs ergriffen werden können und gleichzeitig einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglichen. Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben vorgebrachten Argumente zu antworten.
zitiert aus Beck-online
Sandro Wulf
Rechtsanwalt & Fachanwalt f. Arbeitsrecht
für die
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in Stendal & Magdeburg

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