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Viel diskutiert wird im Profisport, insbesondere im deutschen Fußball, ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Das BAG hat in einer aktuellen Entscheidung befristete Arbeitsverträge im Fußball für zulässig erachtet.
Das Bundesarbeitsgericht hatte in einem früheren Fall entschieden, dass befristete Arbeitsverträge im Fußball unzulässig sind und da-mit im Transferwesen enorme Probleme skizziert.
Das BAG urteilte nun, dass die besondere Arbeitsleistung eines Profifußballers eine Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertige.
Im Ergebnis dessen, ergibt sich daraus ein berechtigtes Interesse der Vereine für ein befristetes Arbeitsverhältnis.
Diese Entscheidung, die von dem Bundesligisten Mainz 05 erzielt wurde, sorgt dort für großes Aufatmen. Hätte das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht, zu Gunsten des Spielers entschieden, so hätte den Clubs in der Konsequenz das Führen von „Rentenverträgen“ für die Fußballer gedroht.
Die deutsche Fußballliga insbesondere die Bundesliga, atmete er-leichtert über die nun gegebene Rechtssicherheit auf.
Der Geschäftsführer der Spielergewerkschaft erklärte daraufhin, dass er sich Tarifverträge im europäischen Fußball wünschen wür-de. Sie würden Rechtssicherheit und faire Arbeitsbedingungen schaffen. Zugleich würde sich der Vermarktungswert der Liga er-höhen.
Als Fazit dieser gerichtlichen Entscheidung ist festzustellen, dass danach im Profisport alles bleibt wie es ist und die Verträge befris-tet eingegangen werden können und auch die Transferpolitik wohl keine Änderung erfahren wird.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
für die Rechtsanwälte und Fachanwälte
in Magdeburg und Stendal

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