info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 17:00 Uhr

MD: 0391 73746100

Die vom Abgasskandal betroffenen Halter von Diesel-Fahrzeugen werden weiterhin erheblich belastet.
Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angekündigt hatte, den nicht umgerüsteten Skandal-Dieselfahrzeugen die Betriebserlaubnis zu entziehen, sind bis Ende 2017 bereits die ersten und vollumfas-senden Stilllegungen erfolgt. Dabei Verfahren die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden teilweise unterschiedlich. Einige zeigen sich demnach kulanter, andere würden deutlich schneller durchgreifen.
Bereits Mitte August 2017 hatte das KBA gewarnt, dass bei einigen Diesel-Fahrzeugen die Betriebserlaubnis ab dem 28.08.2017 erlö-schen könnte. Ab diesem Tag, so kündigte das KBA in einem Schreiben an die Fahrzeughalter an, werden alle Fahrzeugdaten der nicht nachgebesserten Skandal-Diesel der Marken VW, Audi, Skoda und Seat an die Zulassungsstellen übermittelt. Die Zulassungsbehör-den werden dann das Fahrzeug gemäß § 5 Abs. 1 Fahrzeugzulas-sungsverordnung stilllegen. Die Eigentümer haben nach der Benach-richtigung über die Umrüstung 18 Monate Zeit, um ihr Fahrzeug nachbessern zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist soll die Stilllegung erfolgen. Dabei droht den Eigentümern nicht nur der Entzug der Zu-lassung, sondern auch noch weitere Kosten. Alle Besitzer eines Die-sel Pkws, die ihren Diesel bisher nicht umgerüstet haben, sollten sich daher sputen und an der Rückrufaktion ihres Herstellers teilnehmen.

Nachbesserungsbedürftige Autos

Für die Besitzer der nachbesserungsbedürftigen Autos bedeutet diese Maßnahme, dass sie auf jeden Fall gezwungen sind, ihr Fahrzeug nachzurüsten, sofern sie keine Stilllegung riskieren wollen. Ge-brauchtwagenkäufer sollten ebenfalls aufmerksam sein und sich ab-sichern, dass die Nachrüstung bei ihrem Auto erfolgt ist.
Viele vom Diesel-Skandal betroffenen Kunden möchten Ihr Auto nicht umrüsten lassen, da ihre Angst vor technischen Problemen und erheblichen Mehrverbrauch zu groß ist. In diesen Fällen stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht nachrüsten lassen wollen.
Der Regelfall sieht vor, dass sobald die Kunden die Information durch das KBA erhalten haben, sie schriftlich zur Anhörung aufge-fordert werden. Verweigert der Halter danach weiterhin die Umrüs-tung, wird durch das KBA die Stilllegung veranlasst. Die einzige Möglichkeit für den Verbraucher sich gegen die Stilllegung zu weh-ren ist im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder eine Anfech-tungsklage gegen die Stilllegung vorzugehen. Vorsorglich sollte die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt werden, um der Stilllegung vorläufig entgegenzutreten.
Ein gewichtiges Argument ist dabei, dass mit der Aufspielung des Updates, also der angebotenen Nachrüstung, sich die Beweissituati-on des Halters deutlich verschlechtern würde, da die Nachrüstung das Fahrzeug als Beweismittel unbrauchbar machen würde. Dies könnte sich negativ bei denkbaren Schadenersatzforderungen aus-wirken.
Unabhängig von der Problematik einer möglichen Stilllegung auf-grund nicht durchgeführter Nachrüstung könnte als weitere und zu-sätzliche Belastung für Diesel-Fahrzeugnutzer ein Fahrverbot in Bal-lungsgebieten im Raum stehen. Insoweit könnte eine weitere Belas-tung für Nutzer derartiger Fahrzeuge entstehen.
für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Huwald
Fachanwalt für Familien-
und Verkehrsrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen