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Gebührenbescheide zur Kostenbeteiligung an der Modernisierung und am Ausbau von Kläranlagen nach dem Kommunalabgabengesetz sind in vielen Bundesländern rechtlich sehr umstritten. Auch im Land Sachsen-Anhalt haben viele Altanschließer Widerspruch gegen die entsprechenden Verwaltungsakte auf der Grundlage des KAG LSA eingelegt und warten nun auf eine Entscheidung der Behörde. Viele Widersprüche wurden zur Fristwahrung ohne Begründung eingelegt. Erfahrungen mit den Behörden und auch richterliche Entscheidungen in anderen Bundesländern zeigen, dass sich Betroffene mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht oftmals erfolgreicher gegen die Kostenforderungen durchsetzen konnten.
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Haben Sie als Altanschließer gegen Bescheide zur Kostenbeteiligung an Kläranlagen nach dem Kommunalabgabengesetz in Sachsen-Anhalt Widerspruch eingelegt, finden Sie kompetente Beratung zu Ihren weiteren rechtlichen Möglichkeiten bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Wulf & Collegen.

Altanschließer KAG LSA – was tun gegen Kostenbescheide?

Kostenbeteiligungen an Kläranlagen für alte Anschlüsse in Sachsen-Anhalt Bund, Länder und Gemeinden beteiligen nicht nur über das Steueraufkommen die Bürger an den Kosten für öffentliche Einrichtungen. Grundstückseigentümer kennen das Problem. Typisch ist die Heranziehung zur Kostenbeteiligung zum Beispiel bei der Befestigung von Straßen, aber auch beim Abwasseranschluss. Wer ein Grundstück neu erwirbt und bebaut, bezieht die Erschließungskosten in der Regel bereits in seine gesamte Kalkulation zum Grundstück mit ein. Solche Kostenbescheide sind der Höhe nach nicht unerheblich und stellen Betroffene unter Umständen vor finanzielle Schwierigkeiten, wenn sie nicht mit diesen zusätzlichen Kosten rechnen.
Ein besonderes Thema in diesem Kontext ist, dass in vielen Bundesländern die Gemeinden auch die Inhaber bereits bestehender Abwasseranschlüsse an Kosten für den weiteren Ausbau von Kläranlagen beteiligen und entsprechende Kostenbescheide erlassen. Das Land Sachsen-Anhalt hat auf der Grundlage des KAG LSA rechtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Altanschließer geschaffen und Verwaltungsakte erlassen. Zurzeit haben bereits viele Altanschließer Widerspruch gegen Kostenbescheide angelegt und erwarten jetzt den Widerspruchsbescheid. Vielfach sind diese Widersprüche (noch) nicht begründet.

Rechtslage zu den Kostenbescheiden nach KAG LSA

In einigen Bundesländern konnten sich die Inhaber von Altanschlüssen vor Gerichten letztendlich erfolgreich gegen die Kostenbeteiligung durchsetzen. Dies ist etwa im Land Brandenburg der Fall. Dennoch ist die rechtliche Lage rund um jedes einzelne Kommunalabgabengesetz in Bezug auf die Altanschließer noch immer umstritten. Grundsätzlich sind unbegründete Widersprüche von den Behörden regelmäßig leichter zurückzuweisen als begründete, weil sich der Bearbeiter des Widerspruchs nicht vertieft mit Argumenten auseinandersetzen muss. Im Einzelfall kann  deshalb überlegt werden, die Begründung nachzuschieben. Hier ist ein Anwalt für Verwaltungsrecht eine gute Unterstützung, um in jedem Einzelfall die beste Handlungsalternative aufzuzeigen.

Auch profitieren Betroffene erfahrungsgemäß im Fall einer nachfolgenden Klage gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid von  einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, weil zumindest Fristen und Formalien eingehalten werden. Der Anwalt  wird bewährte und sachlich begründete  Argumentationslinien aufzeigen, die in anderen Fällen Erfolg hatten. Das gibt Betroffenen zwar keine Garantie dafür, vor Gericht zu obsiegen, vergrößert aber ihre Chancen der Rechtsdurchsetzung. Oft fehlt dem rechtlichen Laien in diesem Zusammenhang schon die Kenntnis zu seinen rechtlichen Möglichkeiten. Kein betroffener Altanschließer in Sachsen-Anhalt sollte deshalb auf eine qualifizierte rechtliche Beratung verzichten, gleich, welcher Verfahrenstand zurzeit gegeben ist.

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Wenn Sie sich als Altanschließer gegen Kostenbeteiligungen an Kläranlagen im Land Sachsen-Anhalt rechtlich zu Wehr setzen, sorgt ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Wulf & Collegen dafür, dass Sie alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und nicht bereits an Formfehlern scheitern.

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