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Die Zeitung die „Welt“ veröffentlichte vor kurzem:
„Wer übergewichtig ist, muss sich keine Sorgen um geeignete Arbeitsmittel im Berufsleben machen. Im Zweifel muss der Chef immer dafür sorgen, dass der Mitarbeiter eine sichere Ausstattung bekommt. Hierzu zählt beispielsweise ein Bürostuhl, der robuster konstruiert ist.
„Der Arbeitgeber ist nach dem deutschen Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftigten durchzuführen“, sagt Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Jeder Arbeitnehmer muss demnach Arbeitsmittel erhalten, die seine Sicherheit gewährleisten.
Von dieser Regel profitieren auch übergewichtige oder adipöse Mitarbeiter. Sie zahlen keinen Anteil an den Mehrkosten. Betroffene sollten sich deshalb nicht scheuen, den Arbeitgeber um entsprechende Büromöbel oder Geräte zu bitten.
Auch vor einer Kündigung sind übergewichtige Arbeitnehmer explizit geschützt. Das Arbeitsgericht Frankfurt (Urteil vom 13.11.2002 – Az.: 6 Ca 2856/01) stellte beispielsweise fest, dass Übergewicht kein Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung sein darf.“
Nun ist man versucht zu behaupten, dass der Autor dieses Artikels selbst Übergewichtig sein könnte, bei soviel Verständnis. Dies dahingestellt, sind diese Ausführungen inhaltlich zu korrigieren.
Ja der Chef und Arbeitgeber muss sichere Arbeitsmittel stellen. Dies hat jedoch seine Grenzen. Der Arbeitgeber muss nicht Spezialstühle oder Tische fertigen lassen, wenn der Arbeitnehmer nicht in die üblichen passt. Ein Unterschied besteht auch darin, ob jemand aus Lust am Essen und somit selbstverschuldet durch ungesunde Lebensweise Übergewichtig ist oder dies Ausfluss einer Krankheit ist.
Und schlicht falsch sind die Ausführungen, dass ein übergewichtiger Arbeitnehmer nicht krankheitsbedingt gekündigt werden kann. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat dies zwar entschieden, aber eine Vielzahl anderer höherinstanzlicher Arbeitsgerichte hat dem Arbeitgeber unter den von der Rechtsprechung anerkannten Regeln durchaus ein Kündigungsrecht gegeben.
Als Fazit bleibt die Empfehlung sich gesund zu ernähren und Übergewicht zu vermeiden, denn dann bleibt man in der Regel länger gesund und es kann einem egal sein, was die Gerichte bei Übergewicht Entscheiden würden.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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