info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 17:00 Uhr

MD: 0391 73746100

Oft liest und hört man von der Zeugnissprache und Geheimzeichen der Arbeitgeber. Ist das Falten eines Zeugnis ein solches Zeichen?

Mit Urteil vom 09.11.2017 – 5 Sa 314/17 hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber kein Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis zusteht.

Zur Begründung dessen haben die Mainzer Richter zunächst auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwiesen. Danach erfüllt ein Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses auch mit einem Zeugnis, das er zweimal faltet, um den Zeugnisbogen in einen Geschäftsumschlag üblicher Größe unterzubringen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Originalzeugnis kopierfähig ist und die Knicke im Zeugnisbogen sich nicht auf den Kopien abzeichnen, z.B. durch Schwärzungen (BAG, Urteil vom 21.09.1999 – 9 AZR 893/98).

Damit konnte der Kläger kein ungeknicktes Zeugnis verlangen.

Auch einen Anspruch auf ein ungetackertes Zeugnis hat das Landesarbeitsgericht abgelehnt.

Insbesondere, so das Gericht, stelle es kein „unzulässiges Geheimzeichen“ dar, wenn der Arbeitgeber die Blätter des Zeugnisses mit einem Heftgerät körperlich miteinander verbindet (umgangssprachlich: „tackert“). Belege dafür, dass ein „getackertes Zeugnis“ einem unbefangenen Arbeitgeber mit Berufs- und Branchenkenntnis signalisiere, der Zeugnisaussteller sei mit dem Arbeitnehmer nicht zufrieden gewesen, gebe es nicht.

Gern beraten und vertreten wir Sie nicht nur zur äußeren Gestaltung von Arbeitszeugnissen. Mit den „richtigen“ Formulierungen können Sie oftmals schon im Vorfeld Auseinandersetzungen um inhaltliche Änderungen vorbeugen – und sich so auf Ihr eigentliches Geschäftsfeld konzentrieren.

Rufen Sie und einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir unterstützen Sie gern!

Lars Hänig-Werner Sandro Wulf

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

für die Kanzlei Wulf & Collegen in Stendal und Magdeburg

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen