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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 03.07.2013, Az. XII ZB 220/12, die Rechte der unterhaltsberechtigten Kinder gegenüber den Eltern weiter gestärkt. Volljährige Kinder haben u.a. dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in Ausbildung befinden, der sogenannte Ausbildungsunterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB. Allerdings muss das Kind die Berufsausbildung mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit beenden. Eine Verletzung dieser Obliegenheit, insbesondere bei Studenten, kann zu dem Verlust des Unterhaltsanspruches führen. Im Ergebnis müsste dann das Kind seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst sicherstellen.
In der rechtlichen Beurteilung, ob die von dem Kind geforderte Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit im Hinblick auf die Durchführung der Ausbildung verwirklicht wird, ist der Bundesgerichtshof großzügig. Selbst bei einem Schulabschluss, welcher bereits 3 Jahre zurück liegt und zwischenzeitlich verschiedene Berufsorientierungspraktika absolviert wurden und das Kind mehreren ungelernten Aushilfstätigkeiten nachgegangen ist, wird ein Unterhaltsanspruch noch bejaht. Eine Verletzung der Obliegenheit zur zügigen Aufnahme einer Ausbildung wird von dem Bundesgerichtshof in diesem Verhalten des Kindes nicht gesehen. Vielmehr ist entscheiden, ob durch vorgeschaltete Praktika oder mittels einer ungelernten Aushilfstätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt eine Ausbildungsstelle angetreten werden kann.
Im Ergebnis kommt es darauf an, inwieweit das Kind sich bemüht hat, tatsächlich eine Ausbildungsstelle zu erlangen und ob die absolvierten Praktika oder die ungelernten Tätigkeiten darauf ausgerichtet gewesen sind. Je länger der Zeitraum zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn dauert, umso mehr drängt sich eine Verletzung der Obliegenheit auf, zeitnah eine Ausbildung aufzunehmen. Die Orientierungsphase wird nach dieser Entscheidung voraussichtlich längstens bis zum zur Vollendung des 25. Lebensjahres anzunehmen sein.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Lippmann
Fachanwalt für Familienrecht

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