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Der Bundesrat billigte in seiner Plenarsitzung vom 12.06.2015 das Tarifeinheitsgesetz. Ab dem Tag seines Inkrafttretens gilt damit nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Unternehmen.
Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften sollen unterbunden werden
Das Gesetz soll zukünftig Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen – wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa – verhindern. Es schreibt daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt. Das Gesetz könne nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, so der Bundesrat.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
für die Rechts- und Fachanwälte
Wulf & Collegen

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