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An dieser Stelle ein Tipp bei der Ermittlung des Anspruchsgegners beziehungsweise auch bei Vollstreckungen. Gleichzeitig droht bei Missachtung ein Bußgeld, welches in der Bemessung dem entspricht, wie es bei der Datenschutzgrundverordnung droht.
Ich möchte heute das Augenmerk auf das so genannte Transparenzregister lenken.
In diesem Register, einsehbar unter www.transparenzregister.de müssen sämtliche Unternehmen die wirtschaftlich berechtigten Personen mit dem vollständigen Namen, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses unter www.transparenzregister.de eintragen.
Davon ausgeschlossen sind lediglich GbRs und Einzelunternehmen.
Dies könnte an der einen oder anderen Stelle durch aus interessant sein als auch in der Beratung für den Mandanten sehr wichtig, da sofern er diese Eintragungen nicht vornimmt erheblichen Geldbußen drohen.
Abgesehen werden kann von den Eintragungen, wenn sich die Informationen, die in dem Transparenzregister eingetragen werden müssen, auch aus anderen Registern, sogenannten öffentlichen Registern ergeben, wie zum Beispiel dem Handels– und Unternehmensregister.
Voraussetzung ist auch hier, dass diese elektronisch abrufbar sind. Das gilt jedoch nur wenn die Daten dort vollständig und korrekt sind.
Eine Eintragungen im Stiftungsregister zum Beispiel ist nicht ausreichend.
Wer keine Meldung vorgenommen hat, aber dazu verpflichtet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Verstoß gegen die Auskunfts-und Meldepflicht wird als Ordnungswidrigkeit vom Bundesverwaltungsamt geahndet. Nach dem vorliegenden Bußgeldkatalog kann in Abhängigkeit der Unternehmensgröße ein Bußgeld in vier – oder fünfstelligen Bereich entstehen. Mindestens werden aber in der Regel 50 € fällig.
Zu beachten ist auch, und insoweit könnte sich daraus eine Anfrage von Mandanten ergeben, dass es eine Vielzahl von Betrügern gibt, die E-Mails unter dem Namen „Organisation Transparenz-register e.V.“  versenden und darin auffordern, eine Registrierung auf “www.TransparenzregisterDeutschland.de“ vorzunehmen oder eine Zahlung zu leisten.
Die offizielle Internetseite des Transparenzregisters lautet „www.transparenzregister.de“
Bei Fragen dazu ruft an oder schreibt uns eine Mail.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen