info@kanzlei-wulf.de

}

08:00 – 17:00 Uhr

MD: 0391 73746100

Das Amtsgericht Köln hatte sich mit einer rechtlichen Fragestellung zu befassen, wonach zu beurteilen war, ob ein Anwalt mit Kalendern werben darf, in denen leicht oder gar nicht bekleidete junge Frauen abgebildet waren. Gegen ihn wurde ein disziplinar- und standesrechtliches Verfahren eingeleitet.
Die Rechtsanwaltskammer hat gerügt, dass eine solche Werbung unzulässig ist. Der Anwalt wandte ein, dass es sich bei den leicht begleiteten Frauen um einen Kalender handele, der kunstvoll gestaltet ist und daher dem Schutz der Kunstfreiheit unterliegt.
Als Rechtsanwalt darf es an fantasievollen Argumentationen nicht fehlen. Jedoch folgte das Amtsgericht den Argumenten des Rechtsanwalts nicht.
Es sah in dem Kalender mit den hübschen Damen einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43 b BRAO.
Und die Moral von der Geschicht, mit nacktem Fleisch wirbt ein Anwalt nicht!
Wir wünschen ein schönes Wochenende.
Ihr Team der
Rechts- und Fachanwaltskanzlei Wulf & Collegen
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
in Magdeburg und Stendal

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen