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Die Frage, ob ein Mitarbeiter, der während der Arbeitszeit schlafend angetroffen wird, fristlos gekündigt werden kann, ist nicht pauschal beantwortbar, wie eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 03.05.2017, 4 BV 56/16 zeigt.

In diesem Fall hatte der Arbeitgeber den Mitarbeiter ca. 15 Minuten vor Pausenbeginn im Aufenthaltsraum auf einer dort stehenden Liege schlafend vorgefunden. Der Mitarbeiter entschuldigte dieses Verhalten damit, dass er sich kurz ausruhen musste, da er Kniebeschwerden hatte und hierbei eingeschlafen sei. Im gerichtlichen Verfahren konnten die Kniebeschwerden tatsächlich nachgewiesen werden. Gegen den Mitarbeiter lag bereits eine Abmahnung wegen eigenmächtigen Entfernens vom Arbeitsplatz sowie eines verspäteten Erscheinens am Arbeitsplatz von mehreren Minuten vor. Zudem hatte er bereits eine Ermahnung wegen der Nutzung eines privaten Bildtelefons und wegen des Lesens einer Zeitung während der Arbeitszeit erhalten. Der Arbeitgeber sah daher nunmehr den Bogen überspannt, so dass er fristlos kündigte.

Voraussetzung nicht gegeben

Das Arbeitsgericht sah die Voraussetzung hierfür jedoch nicht gegeben. Angesichts der tatsächlich vorliegenden Kniebeschwerden fand das Arbeitsgericht das Verhalten des Arbeitnehmers nicht derart schwerwiegend, dass ohne nochmalige vorherige Abmahnung eine Kündigung gerechtfertigt wäre.  Im Rahmen einer Abwägung der gegenseitigen Interessen wahr zu Gunsten des Arbeitnehmers auch seine 20-jährige Unternehmenszugehörigkeit sowie ein bisher beanstandungsfreieres Arbeitsverhältnis – bis auf die geringfügigen Vorfälle, welche der Abmahnungen und Ermahnung zugrunde lagen – zu berücksichtigen.

Im Ergebnis handelt es sich bei der Entscheidung des Gerichts um eine Wertungsentscheidung, welche je nach Einzelfall auch anders hätte ausfallen können. Sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern ist daher dringend zu raten, sich in solchen Fällen anwaltlichen Rat einzuholen, um im Rahmen eines gerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens interessengerecht argumentieren zu können.

 

Matthias Leister                                             Sandro Wulf

Rechtsanwalt                                                  Fachanwalt für Arbeitsrecht

Für die Recht- und Fachanwälte Wulf & Collegen in Stendal und Magdeburg

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