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Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Krankenkassen bei totalem Haarausfall jährlich eine Echthaarbrücke bezahlen müsssen (Urteil vom 30.11.2016).
So weit so gut. Jetzt wird so manch betroffener Mann aufhorchen und versucht sein, das mit der Zeit größer gewordene Gesicht durch eine Zottelmähne zu verjüngen und die Kosten bei der Krankenkasse anzumelden.
Doch wird sich der Wunsch nicht erfüllen, denn wenn es um das Kopfhaar geht, sind Mann und Frau ungleich zu behandeln.
Die Frau bekommt die Kosten bezahlt und der Mann nicht!
Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2015 und das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Jahre 2007 entschieden, dass Männer die Kosten nicht von ihrer Krankenkasse erstattet und im Ergebnis eine Perücke bei typischem Kopfhaarverlust nicht von dieser zu bezahlen ist.
Bleibt die Erkenntnis, dass Schöhnheit im Auge des Betrachters bleibt und Mann und Frau zum Glück ungleich sind, auch wenn der rechtliche Anspruch wächst, die Frau gleicher zu machen.
Eure Rechts- und Fachanwälte
Wulf & Collegen
aus Magdeburg und Stendal

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