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Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer stellen sich häufig die Frage, ob und wann und in welcher Höhe der Lohn an die Preis-Leistungs-Steigerung angeglichen werden sollte. In diesem Zusammenhang ist oft fraglich, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist oder verpflichtet werden kann.
Das Arbeitsrecht kennt in Deutschland die Theorie der „3 Wege“.
Der erste Weg ist der, der einseitigen Festlegungen der Löhne durch den Arbeitgeber, wenn dieser nicht tarifvertraglich gebunden ist oder in einem Arbeitgeberverband organisiert. Der zweite Weg ist gegeben, wenn zwischen den Vertragsparteien ein Tarifvertragssystem existiert. Dies kann sowohl ein Tarifvertrag in der Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst sein, in dem Löhne und Gehälter ausgehandelt wurden. Soweit dieses Entgelt verändert werden soll, ist dies meistens mit gewerkschaftlichen Verhandlungen als auch mit Streiks verbunden.
Der dritte Weg ist im kirchlichen Arbeitsrecht zu finden. In diesem werden Löhne und Gehälter in arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Diese Kommissionen sind mit Vertretern der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zu gleichen Teilen besetzt. Kommt die Kommission zu keiner Einigung, entscheidet eine Schiedskommission, deren Spruch verbindlich ist. Streiks und Aussperrungen sind im Gegensatz zum zweiten Weg verboten.
Ob dieses grundsätzliche Streik und Aussperrungsverbot weiter Bestand hat, wird das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu entscheiden haben.
Bis dahin gilt, dass bei Arbeitnehmern, für die der erste Weg zutrifft, die Verhandlungen direkt mit dem Arbeitgeber zu führen sind bzw. umgekehrt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer. Bei dem zweiten und dem dritten Weg sind die Verhandlungen durch die Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmervertretungen zu führen.
Unabhängig davon ist zu beachten, ob es allgemein verbindliche Normen gibt, die einen Mindestlohn vorschreiben. Dies ist in einigen Branchen bereits erfolgt. Ein allgemein verbindlicher Mindestlohn gilt in Deutschland nicht. Er ist jedoch vielfach in der politischen Diskussion.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwalt Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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