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Ein Motorradfahrer, der während des Motorradfahrens Sportschuhe trägt und es im Fortgang der Fahrt zu einem Unfall kommt, trägt kein Mitverschulden an dem Unfall, jedenfalls nicht wegen des Tragens von Sportschuhen. (Beschluss des OLG Nürnberg vom 09.04.2013 zum Az. 3 O 1897/12)
Pünktlich zu Beginn der Motorradsaison, die dieses Jahr auf Grund des sonnigen und warmen Wetters früher beginnt, ein wichtiges Urteil.
Dem Streitstand liegt ein Verkehrsunfall vom 11.06.2010 zugrunde, bei dem der Beklagte beabsichtigte aus einer Parkbucht auszufahren und dabei den Kläger mit seinem Motorrad übersah, in Folge dessen es zur Kollision der Fahrzeuge kam. Durch den Zusammenstoß bildete sich am Stoßfänger des PKWs eine Öffnung mit scharfer Kante, in die der rechte Fuß des Klägers geriet. Aufgrund der Schwere der Verletzung musste eine distale Unterschenkelamputation rechts erfolgen.
Das OLG Nürnberg lehnt nunmehr ein Mitverschulden des Motorradfahrers wegen des Tragens von Sportschuhen ab. Eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen von Motorradstiefeln existiert nicht, wie etwa in vergleichbaren Fällen für das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder eines Schutzhelmes gemäß § 21a StVO. Auch aus allgemeinen Sorgfaltsanforderungen kann ein Mitverschulden nicht hergeleitet werden. Ein allgemeines Verkehrsbewusstsein beim Tragen von Motorradschuhen ist nicht zu erkennen. Derartige Schuhe können aus dünnen oder dicken Leder oder Lederimitat sein. Sie können in bestimmten Bereichen wie beispielshaft den Zehen oder die Knöchel durch Plastik oder Metallteile verstärkt sein oder eben auch nicht. Eben jene Vielfalt spricht gegen ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz bei Schuhen, weil völlig unklar ist, welcher Standard das Verkehrsbewusstsein prägen soll.
Dennoch ist zum Schutz der eigenen Gesundheit anzuraten, dass Motorradschutzbekleidung in der Form einer geeigneten Kombie und Stiefeln getragen wird. Es geht um den Spass beim Fahren und der Mischung zwischen cool und vorallem Sicherheit. Wenn ihr dadurch nicht auf euch achtet, so denkt an eure Familien.
In diesem Sinne viel Spass beim biken.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwälte Stefanie Richter & Sandro Wulf

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