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Mit dem 01.04.2013 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Danach werden einige Verkehrssünden deutlich teurer als bisher. Die Erhöhung der Bußgelder betrifft in der Regel Verkehrssünden, die bisher von der Bevölkerung als lapidar eingeschätzt wurden.
Im Anschluss informieren wir über die wichtigsten Änderungen für Rad- und Autofahrer.
Die wichtigsten Änderungen für Radfahrer im Überblick:
Vergehen Bußgeld alt Bußgeld neu
Nichtbenutzung des
Radweges 15,00 € 20,00 €
Einbahnstraße in
falscher Richtung befahren 15,00 € 35,00 €
Radweg in falscher
Richtung befahren 15,00 € 20,00 €
Fahren in der Fußgänger-
zone 15,00 € – 25,00 € 15,00 € – 30,00 €
Fahren ohne Licht 15,00 € 20,00 €
Neben der Erhöhung der Bußgelder gelten für Radfahrer ab dem 01.04.2013 bei der Benutzung des Radweges verschärfte Bedingungen. Nach der Neuregelung dürfen Radwege auf der linken Straßenseite nur noch genutzt werden, wenn dies durch Verkehrsschilder eindeutig gekennzeichnet ist. In Fahrradstraßen ist es den Verkehrsteilnehmern lediglich erlaubt, 30 km/h zu fahren.
Die wichtigsten Änderungen für Autofahrer im Überblick:
Vergehen Bußgeld Alt Bußgeld Neu
Parken ohne
Parkschein 5,00 € 10,00 €
Überschreiten der
Parkdauer 30 – 60 Min. 10,00 € 15,00 €
Überschreitung der
Parkdauer um bis zu 2 Std. 15,00 € 20,00 €
Überschreiten der
Parkdauer um bis zu 3 Std. 20,00 € 25,00 €
Parken auf dem Radweg bis zu 25,00 € bis zu 30,00 €
Einbahnstraße in
falscher Richtung befahren bis zu 30,00 € 35,00 €
Fahren ohne ordnungs-
gemäße Beleuchtung bis zu 20,00 € bis zu 35,00 €
Auch für Autofahrer gelten ab dem 01.04.2013 neue Regeln. Bei-spielhaft müssen Autofahrer künftig bei Gefahrenzeichen den Fuß vom Gas nehmen. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 100,00 €.
Für die Rechtsanwaltskanzlei
Wulf & Collegen
Rechtsanwältin Richter
Fachgebiet Verkehrsrecht

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