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Für private Immobilienbesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses finanziert haben, ergibt sich derzeit eine einmalige Gelegenheit. Sie sitzen in der Regel noch auf Kreditverträgen mit Zinssätzen von vier bis fünf Prozent, während aktuell zwischen zwei und 2,5 Prozent für zehnjähriges Baugeld gezahlt werden – das ist ein Unterschied von mehreren hundert Euro pro Monat.
Allerdings gibt es nun in vielen Fällen die Möglichkeit, aus diesen teuren Verträgen auszusteigen.
Denn die Banken haben häufig Fehler gemacht, die den Kunden einen sofortigen Ausstieg aus den teuren Krediten ermöglichen.
Konkret geht es dabei um die Widerrufsbelehrungen, die Bestandteil eines Kreditvertrags sind und es den Bauherren normalerweise ermöglichen sollen, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Aufgrund einiger gesetzlicher Änderungen sind die Banken insbesondere zwischen Ende 2002 und Mitte 2010 bei der Formulierung dieser Widerrufsklauseln in vielen Fällen von den Mustertexten abgewichen – ein Fehler, der für viele Banken zu Konsequenzen führt.
Denn durch diese Veränderungen wurden die Klauseln häufig unklar und damit unbrauchbar. So ergibt sich beispielsweise aus vielen Texten nicht eindeutig, wann die 14-tägige Widerrufsfrist denn nun genau beginnt. Zahlreiche Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs (BGH), haben nun entschieden, dass in solchen Fällen die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen begonnen hat – mit der Konsequenz, dass Kunden auch heute noch widerrufen und somit mit sofortiger Wirkung von ihren teuren Finanzierungen zurücktreten können.
Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle.
Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge sind rund 80 Prozent aller Baufinanzierungen betroffen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Die Chancen, aus einer teuren Immobilienfinanzierung herauszukommen und die gegenwärtig niedrigen Zinsen zu nutzen, stehen also sehr gut.
Wie sieht es mit Vorfälligkeitsentschädigungen aus?
Das Gleiche gilt, wenn Sie in den vergangenen Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, um eine Finanzierung vorzeitig zu beenden. Ist die Widerrufsbelehrung falsch, dann haben Sie gute Chancen, sich auch dieses Geld von ihrer Bank zurückzuholen.
Sie möchten mehr wissen? Dann vereinbaren Sie mit uns einen Termin? Wünschen Sie eine reine Beratung per Telefon oder Mail? Schreiben sie uns an unter unserer Mailadresse, die Sie auf der Homepage finden.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für die Kanzlei Wulf & Collegen

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