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Spaßiges aus dem Gerichtssaal.
Weil ein Doppelbett zu laut war, hat das Bonner Landgericht ein Möbelhaus dazu verpflichtet, an die Käufer 4.547 Euro zurückzuzahlen.
Die Entscheidung der 2. Zivilkammer des Landgericht Bonn wurde am 24.03.2015 bekanntgegeben. Mehrere Versuche durch das Möbelhaus, die Geräuschursache zu beseitigen, seien ergebnislos verlaufen. Schließlich traten die Eheleute im September 2013 vom Kauf zurück. Das Möbelhaus habe sich aber geweigert, die Ware zurückzunehmen.
Richterin als Ohrenzeugin

Die Eheleute aus dem nordrhein-westfälischen Königswinter hatten vor rund drei Jahren ein Schlafzimmer aus Kernbuche für über 5.000 Euro gekauft und bald festgestellt, dass sie sich in dem zugehörigen Bett nicht bewegen konnten, ohne dass dieses massiv störende Geräusche machte. Bei einem Ortstermin legte sich der Käufer zu Demonstrationszwecken ins Bett und machte seitliche Drehbewegungen. Die dabei entstehenden Geräusche, so die als Ohrenzeugin anwesende Richterin, seien so störend und so laut gewesen, dass nachvollziehbar sei, warum die Eheleute regelmäßig aus ihrem Schlaf aufgeschreckt worden seien. «Dieses Bett», so der Richterspruch, «ist für die gewöhnliche Verwendung des Schlafens nicht geeignet». Ein Käufer dürfe von seinem Bett erwarten, dass er darin ungestört schlafen kann.
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