Wechselmodell nunmehr doch einklagbar!

Wenn die Eltern getrennt leben, kann der Aufenthalt der gemeinsamen Kinder so gestaltet werden, dass die Betreuung unter den Eltern zu gleichen Anteilen aufgeteilt wird. Dies bedeutet z. B., dass die Kinder sich zunächst für eine oder zwei Wochen im Haushalt der...
Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen