Erwachsene Kinder müssen ihr Eigenheim nicht für Unterhaltszahlungen ihrer im Altenheim lebenden Eltern verkaufen. Das selbstbewohnte Haus wird bei der Berechnung des Elternunterhalts nicht berücksichtigt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem jüngst gefällten Beschluss. In dem konkreten Fall sollte ein Sohn die Kosten für das Altenpflegeheim seiner Mutter bezahlen, da diese die