Trennungskinder haben in Zukunft Anspruch auf mehr Unterhalt. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 10.12.2015 mitteilte, wird die „Düsseldorfer Tabelle“ entsprechend geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt danach ab dem 01.01.2016 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 335 Euro statt bisher 328 Euro, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (AZ 1 BvR 486/14) die Rechtsprechung der Familiengerichte bestätigt, dass ein Wechselmodel nicht gegen den Willen eines Elternteils durch das Familiengericht zwangsweise angeordnet werden kann. Dies wird damit begründet, dass die Einbeziehung aller Eltern in den Schutzbereich des Art. 6 II GG nicht bedeutet, dass Mütter und Väter
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vom 09.01.2015, Az. 6 WF 83/14, wurde festgelegt, dass Detektivkosten von der Gegenseite in einem gerichtlichen Verfahren als Verfahrenskosten grundsätzlich zu ersetzen sind, soweit diese zur Vorbereitung einer konkret vorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung ausgelöst wurden. Hintergrund der Entscheidung war, dass die Ehegatten nach ihrer Trennung über das Bestehen eines Unterhaltsanspruches
Der Bundesgerichtshof bleibt bei seiner Auffassung, dass auch ein großzügiges Umgangsrecht, welches einem Wechselmodell nahe kommt, jedenfalls bei nicht beengten wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen, keine Auswirkungen auf die Höhe des Kindesunterhaltes hat (BGH, Beschluss v. 12.03.2014, Az. XII ZB 234/13). Die Im Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechtes entstehenden Unterbringungs- und Fahrtkosten können grundsätzlich nicht
Neben der klassischen Familie, in welchem die Ehegatten ihre gemeinsamen Kinder in einem Haushalt versorgen und den Alleinerziehenden, nimmt die Anzahl der sogenannten Patchwork-Familien weiter zu. Zwei Erwachsene leben mit Ihren Kindern aus vergangenen Beziehungen zusammen. Hieraus ergeben sich verschiedene rechtliche Probleme, die wie folgt kurz dargestellt werden sollen. a. Sorgerecht des Stiefelternteils Die Trennung
Für die alleinige Nutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten kann für den Fall der Trennung der Eheleute eine so genannte Nutzungsvergütung entstehen. Wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer gemeinsamen Ehewohnung weicht, welche im Miteigentum beider Eheleute steht oder für die ein unentgeltliches dingliches Wohnrecht zusteht, kann von dem in der Ehewohnung verbleibenden Ehegatten
Ein Streitpunkt im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Auseinander-setzung vor den Familiengerichten sind immer wieder die abzugsfähigen Verbindlichkeiten und Belastungen von dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten. Neben den Schulden werden auch immer wieder die Zahlungen auf verschiedene Versicherungsverträge vorgebracht. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die monatlichen Beiträge für Lebensversicherungen, welche als zusätzliche Altersvorsorge dienen, grundsätzlich berücksichtigungsfähig sind
Dies musste durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.02.2014 ein Bremer Beamter erfahren, der unstreitig seit 40 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Vater hatte. Dieser hatte, als der Sohn schon volljährig war, den Kontakt zu ihm abgebrochen und dies auch in seinem Testament so vermerkt. Dort hatte er dem Sohn nur den absolut gesetzlich
Die Kindesunterhaltsbeträge, welche sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ergeben, bleiben vorerst unverändert. Zwar wird der Kindesfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 1 EStG leicht angehoben; die für die Veränderung der Tabellenwerte notwendige Gesetzesänderung ist jedoch noch nicht absehbar. Damit ist mit einer kurzfristigen Erhöhung des Kindesunterhaltes vorläufig nicht zu rechnen. Rechtsanwalt Lippmann Fachanwalt
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 03.07.2013, Az. XII ZB 220/12, die Rechte der unterhaltsberechtigten Kinder gegenüber den Eltern weiter gestärkt. Volljährige Kinder haben u.a. dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in Ausbildung befinden, der sogenannte Ausbildungsunterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB. Allerdings muss das Kind die Berufsausbildung mit Fleiß und