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Der BGH hat eine Klausel in einer Gebrauchtwagen-Garantie für unwirksam erklärt, die die Garantieansprüche des Käufers an die Durchführung von Wartung, Inspektion und Pflege in der Werkstatt des Verkäufers oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bindet. Mehr über den konkreten Fall und die Voraussetzungen für die Unwirksamkeit der Garantieklausel erfahren Sie bei uns.
Sandro Wulf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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