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Ein gewalttätiger Angriff auf einen Mitbewohner, durch den dieser verletzt wird, rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht München mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18.11.2014 klargestellt. Im entschiedenen Fall sei der Hausfrieden durch den Vorfall so sehr gestört worden, dass der Vermieterin die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar sei. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Az.: 425 C 16113/14).
Jan Steinmetz und Sandro Wulf
Rechtsanwälte und Fachanwalt
Wulf Und Collegen

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